Datenschutz
Datenschutz bedeutet den Schutz von personenbezogenen Daten
Das Ziel von Datenschutz ist:
- Privatsphäre wahren
- Missbrauch verhindern
- Sebstbestimmung stärken
https://www.edpb.europa.eu/sme-data-protection-guide/data-protection-basics_de
Rechtsinformationssystem
- TKG: Telekommunikationsgesetz
- GOG: Gesetz über die Organisation der Gerichte
- $151 GewO: Gewerbeordnung
Ausnahmen vom Datenschutz
- Haushaltsausnahme:
Sensible Daten
Alle personenbezogenen Daten, die besonders schützenswert sind:
- Rassischer und ethnischer Herkunft
- Politische Meinungen
- Religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
- Gewerkschaftszugehörigkeit
- Genetische Daten
- Biometrische Daten
- Gesundheitsdaten
- Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung
Sensible Daten sind Daten, mit denen Disikriminierung betrieben werden könnte, z.B. bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen.
Datenschutzbeauftragte
notwendig z.B. bei:
- Patientendaten eines Krankenhauses
- Kundendatenverarbeitung von Versicherungen und Banken
- behavioural advertising durch eine Suchmaschine
- Datenvararbeitung durch Telefon- oder Internet-Service-Provider
- Kreditauskunftei mit Scoring
- Cloud-Anbietern
- Smart-Car-Anbieter, Smart Meter-Anbieter
- Betreiber von Sozialen Netzwerken
- Betreiber von Bewertungs- und Vergleichsportalen
Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten
- Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
- Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
- Beraten bei Datenschutz-Folgenabschätzung
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für Betroffene und die Aufsichtsbehörde
Data Breach
Verlust des Schutzes personenbezogener Daten durch:
- Vernichtung
- Verlust
- Veränderung
- unbefugte Offenlegung
von personenbezogenen Daten.
Betroffenenrechte
- Informationspflicht
- Auskunftsrecht
- Recht auf Berichtigung
- Recht auf Löschung
- Einschränkung der Verarbeitung
- Recht auf Datenübertragbarkeit
- Widerspruchsrecht
- Keine automatisierte Entscheidungsfindung
Informationspflicht
Der Verantwortliche muss die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren (vor der Verarbeitung).
Art der Information:
- prezise, transparent, verständlich und leicht zugänglich
- in klarer und einfacher Sprache
- schriftlich
- gegebenenfalls elektronisch
- unentgeltlich
Ausnahmen für Informationspflicht:
- wenn die betroffene Person die Informationen bereits hat
- wenn die Informationserteilung unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist
- Daten unterliegen einem Berufsgeheimnis
Auskunftsrecht
Betroffene/r hat das Recht auf Auskunft (üblicherweise nach der Verarbeitung) über:
- Verarbeitungszwecke
- Kategorien personenbezogener Daten
- Empfänger oder Kategorien von Empfängern
- geplante Speicherdauer
- Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch
- Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde
Löschungsrecht
Ausnahmen vom Löschungsrecht:
- Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
- Rechtliche Verpflichtungen
- im öffentlichen Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit
- Archive, Forschung, Statistik
Speicherfristen
| Datenart | Speicherfrist | Kommentar |
|---|---|---|
| Buchhaltungsunterlagen | 7 Jahre | gesetzlich erforderlich |
| Patientenakten | 30 Jahre | öffentliche Gesundheit |
| Bewerbungsunterlagen | 6 Monate | berechtigtes Interesse des Arbeitgebers |
| Videoüberwachung | max. 72 Stunden | DSGVO: Speicherung nur solange wie nötig |
Medienprivileg
Für die Verarbeitung zu:
- journalistischen Zwecken
- Wissenschaftlichen
- künstlerischen
- literarischen Zwecken
Beschwerde
Verjährungsfristen
- 1 Jahr nach Kenntnis
- max. 3 Jahre nach dem Ereignis
Sanktionen für Verantwortliche
Leichte Verstöße
– Einwilligung eines Kindes – ua Verzeichnisführungspflicht – Datenschutz-Folgenabschätzung – Datenschutzbeauftragter – Zertifizierung
Geldbuße bis 10 Mio € oder bis 2 % des Jahresumsatzes
Schwere Verstöße
– Grundsätze der Datenverarbeitung – Zulässigkeitsgründe – Betroffenenrechte – Datenübermittlung in ein Drittland – Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde
Geldbuße bis 20 Mio € oder bis 4 % des Jahresumsatzes