Datenschutz

Datenschutz bedeutet den Schutz von personenbezogenen Daten

Das Ziel von Datenschutz ist:

  • Privatsphäre wahren
  • Missbrauch verhindern
  • Sebstbestimmung stärken

https://www.edpb.europa.eu/sme-data-protection-guide/data-protection-basics_de

Rechtsinformationssystem

  • TKG: Telekommunikationsgesetz
  • GOG: Gesetz über die Organisation der Gerichte
  • $151 GewO: Gewerbeordnung

Ausnahmen vom Datenschutz

  • Haushaltsausnahme:

Sensible Daten

Alle personenbezogenen Daten, die besonders schützenswert sind:

  • Rassischer und ethnischer Herkunft
  • Politische Meinungen
  • Religiöse oder weltanschauliche Überzeugung
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Genetische Daten
  • Biometrische Daten
  • Gesundheitsdaten
  • Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung

Sensible Daten sind Daten, mit denen Disikriminierung betrieben werden könnte, z.B. bei der Einstellung von Mitarbeiter:innen.

Datenschutzbeauftragte

notwendig z.B. bei:

  • Patientendaten eines Krankenhauses
  • Kundendatenverarbeitung von Versicherungen und Banken
  • behavioural advertising durch eine Suchmaschine
  • Datenvararbeitung durch Telefon- oder Internet-Service-Provider
  • Kreditauskunftei mit Scoring
  • Cloud-Anbietern
  • Smart-Car-Anbieter, Smart Meter-Anbieter
  • Betreiber von Sozialen Netzwerken
  • Betreiber von Bewertungs- und Vergleichsportalen

Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

  • Unterrichtung und Beratung des Verantwortlichen
  • Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften
  • Beraten bei Datenschutz-Folgenabschätzung
  • Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
  • Anlaufstelle für Betroffene und die Aufsichtsbehörde

Data Breach

Verlust des Schutzes personenbezogener Daten durch:

  • Vernichtung
  • Verlust
  • Veränderung
  • unbefugte Offenlegung

von personenbezogenen Daten.

Betroffenenrechte

Informationspflicht

Der Verantwortliche muss die betroffene Person über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informieren (vor der Verarbeitung).

Art der Information:

  • prezise, transparent, verständlich und leicht zugänglich
  • in klarer und einfacher Sprache
  • schriftlich
  • gegebenenfalls elektronisch
  • unentgeltlich

Ausnahmen für Informationspflicht:

  • wenn die betroffene Person die Informationen bereits hat
  • wenn die Informationserteilung unmöglich ist oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist
  • Daten unterliegen einem Berufsgeheimnis

Auskunftsrecht

Betroffene/r hat das Recht auf Auskunft (üblicherweise nach der Verarbeitung) über:

  • Verarbeitungszwecke
  • Kategorien personenbezogener Daten
  • Empfänger oder Kategorien von Empfängern
  • geplante Speicherdauer
  • Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch
  • Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde

Löschungsrecht

Ausnahmen vom Löschungsrecht:

  • Meinungsfreiheit und Informationsfreiheit
  • Rechtliche Verpflichtungen
  • im öffentlichen Interesse im Bereich der öffentlichen Gesundheit
  • Archive, Forschung, Statistik

Speicherfristen

DatenartSpeicherfristKommentar
Buchhaltungsunterlagen7 Jahregesetzlich erforderlich
Patientenakten30 Jahreöffentliche Gesundheit
Bewerbungsunterlagen6 Monateberechtigtes Interesse des Arbeitgebers
Videoüberwachungmax. 72 StundenDSGVO: Speicherung nur solange wie nötig

Medienprivileg

Für die Verarbeitung zu:

  • journalistischen Zwecken
  • Wissenschaftlichen
  • künstlerischen
  • literarischen Zwecken

Beschwerde

Verjährungsfristen

  • 1 Jahr nach Kenntnis
  • max. 3 Jahre nach dem Ereignis

Sanktionen für Verantwortliche

Leichte Verstöße

– Einwilligung eines Kindes – ua Verzeichnisführungspflicht – Datenschutz-Folgenabschätzung – Datenschutzbeauftragter – Zertifizierung

Geldbuße bis 10 Mio € oder bis 2 % des Jahresumsatzes

Schwere Verstöße

– Grundsätze der Datenverarbeitung – Zulässigkeitsgründe – Betroffenenrechte – Datenübermittlung in ein Drittland – Nichtbefolgung einer Anweisung der Aufsichtsbehörde

Geldbuße bis 20 Mio € oder bis 4 % des Jahresumsatzes

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