Krisenmanagement / Insolvenz
Ursachen für Krisen
- externe Ursachen: schwache Konjunktur, starker Konkurenzdruck, steigende Rohstoffpreise, technischer Fortschritt, gesättigter Markt,...
- interne Ursachen: Finanzlücken, nachlässiges Forderungsmanagement, Führungsstil, Expansionsbestrebungen, Fehler im Marketing, fehlendes Controlling, ...
Interne Gründe für Krisen sind fast immer Managementfehler. Externe Gründe sind viel seltener als interne Gründe für Krisen.
Ablauf von Krisen

- Strategiekrise:
- strategische Fehleinschätzung
- Verlust von Marktanteilen
- Erfolgskrise:
- Umsatzrückgang
- Etragsrückgang
- Überkapazitäten
- Liquiditätskrise:
- Liquiditätsprobleme
- Überschuldung
- Insolvenz
Controlling zum Erkennen von Krisen

Controllinginstrumente
- Strategiekrise: Portfolio-Analyse, SWOT-Analyse, Branchenvergleich, Stärken-Schwächen-Analyse, ...
- Erfolgskrise: Gewinn/Verlustrechnung, Bilanz, Kennzahlenanalyse, ...
- Liquiditätskrise: kurzfristige Finanzpläne, kurzfristige Leistungsbudgets
Sanierung und Auflösung von Unternehmen
Insolvenz von Unternehmen

Auslöser einer Unternehmensinsolvenz
- Zahlungsunfähigkeit: erhaltene Rechnungen, Löhne, Steuern u. Abgaben können nicht mehr bezahlt werden
- Überschuldung und negative Fortbestandsprognose: Überschuldung: Vermögen < Schulden; Wenn Überschuldung und negative Fortbestandsprognose vorliegen, ist das Unternehmen insolvent
Einzelunternehmen u. Personengesellschaften
sind bei Zahlungsunfähigkeit insolvent
Kapitalgesellschaften
strengere Regelungen: nicht nur bei Zahlungsunfähigkeit sondern auch bei Überschuldung + negative Fortbestandsprognose
Eine negative Fortbestandsprognose ~ drohnende Zahlungsunfähigkeit in der Zukunft
Liegt ein Insolvenzgrund vor, sind Einzelungernehmer bzw bei Gesellschaften Mitglieder von Organen gesetzlich verpflichtet, bei Gericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen!
Insolvenzverfahren

Sanierung
Sanierungsmaßnahmen haben das Ziel, die Existenz des Unternehmens zu retten. Das Mitwirken der Gläubiger ist in allen Fällen notwendig.
Moratorium ~ Zahlungsaufschub
Die Gläubiger gewähren dem Unternehmen einen Zahlungsaufschub, damit es Zeit hat, eine Sanierung durchzuführen.
Außergerichtlicher Ausgleich
Die Gläubiger verzichten auf einen Teil ihrer Forderungen, damit das Unternehmen überleben kann. Dazu müssen alle Gläubiger zustimmen.
Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung
Das Unternehmen bleibt unter der Leitung der bisherigen Geschäftsführung, die von einem Sachwalter überwacht wird. Das Unternehmen muss einen Sanierungsplan vor Gericht vorlegen. Außerdem muss den Gläubigern eine Rückzahlungsquote von mindestens 30% angeboten werden, die innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden soll. Zustimmen muss eine Mehrheit der Gläubiger
Sanierungsverfahren in Fremdverwaltung
Das Gericht ernennt einen Insolvenzverwalter, der die Leitung des Unternehmens übernimmt. Das Unternehmen muss einen Sanierungsplan vor Gericht vorlegen. Außerdem muss den Gläubigern eine Rückzahlungsquote von mindestens 20% angeboten werden, die innerhalb von zwei Jahren zurückgezahlt werden soll. Zustimmen muss eine Mehrheit der Gläubiger
-> Ist das Sanierungsverfahren erfolgreich, erhält das Unternehmen eine Restschuldbefreiung und kann fortgeführt werden. Scheitert das Sanierungsverfahren, wird ein Konkursverfahren eingeleitet.
Konkurs

Rangordung der Forderungen
Zuerst werden die Aussonderungsansprüche, dann die Absonderungsansprüche und zuletzt die Massenforderungen erfüllt.
- Aussonderungsansprüche: Der Schuldener ist nicht Eigentümer dieser Vermögenswerte. z.B. Reperaturübernahmen, leihweise überlassene Sachen, Kommissionsware
- Absonderungsansprüche: besonders berechtigte Forderungen. z.B. gesetzliches Pfandrecht für Spediteure u. Frachtführer, Hypotheken
- Massenforderungen: diese Forderungen entstehen nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. z.B. Kosten des Insolvenzverfahrens, Gehälter für die Zeit der Abwicklung
Insolvenzentgelt: zum Zeitpunkt des Insolvenzantrags ausstehende Lohn- u. Gehaltzahlungen der Mitarbeiter ist über den Insolvenz-Entgelt-Fonds gesichert, wenn sie ihre Forderungen bei der IEF-Service-GmbH anmelden.
Konkursquote
Privatinsolvenz
Die Privatinsolvenz ist für natürliche Personen als auch für Einzelunternehmer

Zahlungsplan
Schuldner bietet an, einen Teil seiner Schulden in maximal 7 Jahren zurückzuzahlen.
Merkmale:
- Rückzahlungsquote berechnet sich aus dem voraussichtlichen Einkommen der nächsten 3 Jahre
- keine Pfändung
- Mehrheit der Gläubiger muss zustimmen
Abschöpfungsverfahren
Alles Einkommen über dem Existenzminimum wird gepfändet. Dauer ist 5 Jahre
Abschöpfungsverfahren mithilfe eines Tilgungsplans dauert nur 3 Jahre, wenn der Antrag auf Privatinsolvenz innerhalb von 30 Tagen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird. Wärenddessen keine neuen Schulden mehr
Freiwillige Auflösung von Unternehmen
Einige Schließungsgründe sind:
- Ruhestand
- Tod
- persönliche Gründe: z.B. Krankheit, Scheidung, ...
- Pop-up Stores: Form eines Unternehmens, die nur für eine begrenzte Zeit existieren, z.B. für die Weihnachtszeit, ...